Unser Verhaltenskodex

pexels-kindel-media-7113543Gewaltfreies Aufwachsen ist wichtig für die gesunde Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler und die Grundlage für Lernerfolge. An unserer Schule wird deshalb jegliche Form der Gewalt geächtet. Um diesem Ziel näher zu kommen, haben alle Pädagoginnen und Pädagogen der Grundschule am Eichenwald beim Studientag am 31.05.23 den folgenden Verhaltenskodex entwickelt.

Verhaltenskodex der Mitarbeitenden der Grundschule am Eichenwald:

Jede Fachkraft ist dieser Grundsatz unserer pädagogischen Tätigkeit/ sind unsere Leitlinien bekannt. Bei Neueinstellung wird dieser allen Kolleginnen und Kollegen vorgelegt und durch diese gegengezeichnet.

  1. Alle am Schulleben beteiligten Personen werden respektvoll und wertschätzend angesprochen und behandelt.
  2. Wir unterstützen einen positiven und sozialen Umgang in der Lerngruppe und stellen mit unserer Anleitung ein Vorbild für gewaltfreie Kommunikation dar.
  3. Das pädagogische Personal entwickelt mit dem Kind Lösungsstrategien, um die individuelle Entwicklung und Förderung zu unterstützen.
  4. Wenn Kinder unser pädagogisches Handeln nicht verstehen, erklären wir es ihnen. Wir respektieren die Gefühle der Kinder, auch wenn wir sie nicht nachvollziehen können.
  5. Wenn Kinder bei uns Trost suchen, versuchen wir, sie zu trösten. Wir gehen sensibel und respektvoll auch mit körperlicher Nähe um (auch bei Lob sowie Trost).
  6. Einzelgespräche werden unter transparenten Bedingungen geführt und können - in Absprache ggfs. mit geschlossener Tür stattfinden und es muss eine Information an Dritte geben.
  7. Das pädagogische Personal holt im Vorfeld einer Schulveranstaltung das schriftliche Einverständnis der Eltern und Kinder ein und darf nur dann Fotos mit dem privaten Gerät aufnehmen.
  8. Im Sportunterricht ziehen sich Erwachsene und Kinder getrennt voneinander um.
  9. Muss ein Kind aufgrund eines Unfalls ausgekleidet werden, sollte möglichst eine dritte Person anwesend sein. Im Regelfall ist für den Vorgang des Auskleidens das Kind vorher um Erlaubnis zu bitten. Nur eine lebensbedrohliche Situation lässt hier eine Ausnahme zu.

Jeder Fachkraft ist dieser Grundsatz unserer pädagogischen Tätigkeit/ sind unsere Leitlinien bekannt. Bei Neueinstellung wird dieser allen Kolleginnen und Kollegen vorgelegt und durch diese gegengezeichnet.